Statik und Fundament

Grundsätzlich ist die Aufstellung von Fahnenmasten in Deutschland je nach Bundesland spezifisch geregelt. Aktuelle Hinweise finden Sie unter: www.baurecht.de/gesetze.htm oder www.bauordnungen.de.

Wichtig ist, dass für den von Ihnen gewünschten Fahnenmast, die Statik korrekt berechnet wird. So stellen Sie sicher, dass es nicht einmal zu unerwünschten Überraschungen kommt, nur weil ein eigentlich kleiner Sturm plötzlich einen großen Schaden angerichtet hat. Ein Baustatiker stellt die korrekte Statik sicher und bringt Sie auf die sichere Seite. Viele Hersteller von Fahnenmasten bieten diesen Service an. Wenn nicht, dann erkundigen Sie sich vor Ort um einen Statiker, der Ihnen diese Arbeit abnimmt. Allein schon aus versicherungstechnischer Sicht ist das ein absolutes Muss!

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Ist die Statik erst einmal berechnet, sind oftmals Bauanträge erforderlich (je nach Bundesland, Stadt und Gemeinde unterschiedlich). Diese Arbeit übernimmt entweder der Statiker oder der Fahnenhersteller gern für Sie.

Je Fahnenmast werden Fundamente notwendig, die zwischen 70 und 100 cm in der Tiefe und 80 bis 100 cm im Durchmesser (bei Masten von ca. 8 m Höhe) betragen. Zahlreiche Mastenherstellen liefern Angaben zu Fundamenten und Montagen mit (was Sie jedoch nicht von der oben angesprochenen statischen Berechnung entbindet).

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Die Herstellung von Fundamenten kann durch ein Bauunternehmen erfolgen, allerdings kümmert sich der Hersteller der Masten meistens selbst darum. Sollte dies der Fall sein, können Sie sich sicher sein, dass der gesamte Prozess reibungslos ablaufen wird und die Masten lange halten werden. Sollten Sie ein Bauunternehmen mit der Herstellung der Fundamentherstellung beauftragen, kann es zu Komplikationen und Unklarheiten kommen.